Schülerbeförderung
Abrechnungsverfahren („Listenverfahren“) für das D-Ticket JugendBW
Stand 1. September 2024
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die Ausgabe und Abrechnung der Schülermonatskarten erfolgt für alle Schulen im Landkreis Ravensburg in einem so genannten Listenverfahren der Verkehrsunternehmen mit den Schulträgern und dem Landratsamt. Dabei wird das D-Ticket JugendBW direkt von der Schule ausgegeben und die Eigenanteile bzw. Fahrpreise durch die Verkehrsunternehmen monatlich abgebucht. Dadurch entfällt der Umgang mit Bargeld und auch der zeitaufwendige Kauf der Fahrkarten im Bus.
Was das Listenverfahren im Einzelnen beinhaltet, ist in den nachfolgenden aufgeführten Punkten näher ausgeführt.
Onlineantrag Bestellschein
Damit Sie das D-Ticket JugendBW erhalten, müssen Sie das Bestellformular unter
www.schuelermonatskarten-ravensburg.de (LAGIS SLV Portal) aufrufen. Mittels eines Assistenten werden Sie durch den Antrag geführt. Das Absenden eines Onlineantrages wird Ihnen auf der letzten Seite bestätigt und kann direkt heruntergeladen und abgespeichert werden.
Gleichzeitig wird der Antrag elektronisch an das jeweilige Schulsekretariat der Schule übermittelt.
Ihr Sohn/Ihre Tochter erhält dann von der Schule das D-Ticket JugendBW.
Eigenanteile und Lastschriftverfahren
Die Eigenateile werden im Lastschriftverfahren von Ihrem Konto eingezogen. Die Schülerbeförderungskosten können Sie diesem Schreiben entnemen. Der Eigenanteil kann wie bisher in begründeten Einzelfällen (ab 3 Buskinder oder soziale Härte) erlassen werden.
Befreiung 3. Kind
Die Erklärung zur Befreiung für das 3. und jedes weitere eigenanteilspflichtige Kind muss jedes Schuljahr neu gestellt werden. Der Antrag ist unter dem gleichen Link wie die Beantragung der Fahrkarte.
Vorzeitiges Ausscheiden während des Schuljahres
Verlässt ein Schüler während des Schuljahres die Schule, wird der Antrag zum Abmeldedatum beendet.
Verlust einer e-Card
Bei Verlust einer Schülermonatskarte kann das jeweilige Schulsekretariat über den Webdienst eine „vorläufige Schülermonatskarte“ ausdrucken und eine Ersatzkarte bei der Ausgabestelle anfordern. Die Ersatzfahrkarte kostet derzeit 10,00 €. Die Gebühr wird mittels Lastschrift eingezogen.
Was ist beim Umzug oder Schulwechsel zu beachten?
Sowohl bei einem Umzug als auch einem Schulwechsel bleibt das D-Ticket JugendBW im Besitz des Schülers. Es muss eine neue Berechtigung nach oben genannten Verfahren für die neue Schule bzw. Wohnort beantragt werden.
Fahrpläne
Sind im Verbundfahrplan und in den Fahrplanheften der Verkehrsunternehmen nachzusehen. Siehe auch unter www.bodo.de oder www.efa-bw.de Fahrplanauskunft. Hier finden Sie außerdem den Kooperationsfahrplan zwischen St. Johann und Aulendorf.
Bei Fragen steht Ihnen unser Sekretariat gerne zur Verfügung.