Schülerbeförderung

 

Abrechnungsverfahren („Listenverfahren“) für Schülermonatskarten e-Card-Schule

Stand 1. Februar 2022

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Schülermonatskarten im Listenverfahren können Sie online unter www.schuelermonatskarten-ravensburg.de (LAGIS SLV Portal) bestellen. Das Schulsekretariat erhält die Fahrkarte und händigt sie an Ihr Kind aus. Die Fahrberechtigung ist auf einer Chipkarte gebucht. Diese „eCard Schule“ hat 5 Jahre technische Gültigkeit. Sofern ein Schüler bereits in Besitz einer e-Card ist, werden aufgrund des Neuantrages die aktuellen Daten auf dem Chip geändert.

 

Freizeit/Ferienregelung

Die eCard Schule ist in Bus und Bahn (außer im DB Fernverkehr IC/EC) im bodo-Netz gültig

  • an Schultagen ab 13.30 Uhr

  • ganztags an Wochenenden und Feiertagen

  • ganztags in den Schulferien

 

Eigenanteile und Lastschriftverfahren

Die Eigenateile weden im Lastschriftverfahren von Ihrem Konto eingezogen. Die Schülerbeförderungskosten können Sie diesem Schreiben entnemen. Der Eigenanteil kann wie bisher in begründeten Einzelfällen (ab 3 Buskinder oder soziale Härte) erlassen werden.

 

Befreiung 3. Kind

Die Erklärung zur Befreiung für das 3. und jedes weitere eigenanteilspflichtige Kind muss jedes Schuljahr neu gestellt werden. Der Antrag ist unter dem gleichen Link wie die Beantragung der Fahrkarte.

 

Ausbuchen einzelner Monate

Die Schüler haben grundsätzlich die Möglichkeit, wenn kein Bedarf besteht, einzelne Monate ausbuchen zu lassen. Hierzu ist es erforderlich entweder im Sekretariat anzurufen oder eine E-Mail an das Sekretariat zu schicken. Dies sollte bis zum letzten Schultag des Vormonats geschehen damit kein Einzug des Eigenanteils erfolgt.

Achtung: Abmeldung einzelner Monate führt nicht zur Beendigung des Abos!

 

Verlust einer e-Card

Der Verlust einer e-Card ist unverzüglich dem Sekretariat zu melden. Vom Schulsekretariat kann eine „vorläufige Schülermonatskarte“ ausgedruckt und eine Ersatzkarte bei der Ausgabestelle angefordert werden. Für die Erstellung und Zusendung einer Ersatzfahrkarte zieht die Ausgabestelle mittels Lastschrift eine Gebühr von 10,00 € ein.

 

Vorzeitiges Ausscheiden während des Schuljahres

Verlässt ein Schüler während des Schuljahres die Schule, wird der Antrag zum Abmeldedatum beendet.

 

Was ist beim Umzug oder Schulwechsel zu beachten?

Sowohl bei einem Umzug als auch einem Schulwechsel muss unter obigem Link ein Neuantrag erfolgen. Auch hier kann bis zu Aktualisierung der Daten eine vorläufige Ersatzfahrkarte über das Sekretariat ausgestellt werden.

 

Fahrpläne

Sind im Verbundfahrplan und in den Fahrplanheften der Verkehrsunternehmen nachzusehen. Siehe auch unter www.bodo.de oder www.efa-bw.de Fahrplanauskunft. Hier finden Sie außerdem den Kooperationsfahrplan zwischen St. Johann und Aulendorf.

Bei Fragen steht Ihnen unser Sekretariat gerne zur Verfügung.

 

Informationen zum Jugendticket BW

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Jugendticket BW und wie dieses sich auf die Beförderungskosten auswirkt.

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