Mit nachfolgendem Link (Schulgeldordnung) können Sie sich über unsere Schulgeldregelung informieren.
Bitte beachten Sie, dass monatlich verpflichtend nur das reduzierte Schulgeld in Höhe von 40 € sowie der Beitrag für die Freizeitbetreuung mit 9 Euro von Ihnen für das erste Kind zu bezahlen ist. Für weitere Kinder entfällt das Schulgeld.
Beim Schulgeld ist eine Ermäßigung oder ein vollständiger Erlass des Schulgeldes aus sozialen Gründen möglich. Die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet hierfür einen Stipendienfonds an. Mit diesem soll sichergestellt werden, dass der Besuch einer Katholischen Schule in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Eltern scheitert. Der Stipendienfonds will damit allen Familien und Alleinerziehenden in finanziellen Härtefällen helfen. Nähere Informationen hierzu können auf der Homepage der Schulstiftung unter Anträge und Formulare > Stipendienfonds gefunden werden.
Die Pauschale für die freiwillige Freizeit- und Hausaufgabenbetreuung (Klasse 5 - 8) beträgt pro Familie und je Monat (12 Monate / Schuljahr, gültig ab 01.09.24) 39 Euro. Die Anmeldung gilt verpflichtend für das gesamte Schuljahr und endet automatisch mit dem Schuljahresende.
Ein Mittagessen (Teilnahme freiwillig) kostet 6 Euro. Die Beträge für das Schulgeld, das Mittagessen sowie die Freizeit- und Hausaufgabenbetreuung werden abgebucht.
Aktuelle Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg, finden Sie auf dieser Seite und in einer Überischt auf diesem Flyer.