Mit nachfolgendem Link (Schulgeldordnung) können Sie sich über unsere Schulgeldregelung informieren. 

  • Bitte beachten Sie, dass monatlich verpflichtend nur das reduzierte Schulgeld in Höhe von 40 € sowie der Beitrag für die Freizeitbetreuung mit 9 Euro von Ihnen für das erste Kind zu bezahlen ist. Für weitere Kinder entfällt das Schulgeld. 
  • Beim Schulgeld ist eine Ermäßigung oder ein vollständiger Erlass des Schulgeldes aus sozialen Gründen möglich. Die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet hierfür einen Stipendienfonds an. Mit diesem soll sichergestellt werden, dass der Besuch einer Katholischen Schule in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Eltern scheitert. Der Stipendienfonds will damit allen Familien und Alleinerziehenden in finanziellen Härtefällen helfen. Nähere Informationen hierzu können auf der Homepage www.schulstiftung.de --> Service --> Anträge --> Formulare --> Stipendienfond abgerufen werden. 
  • Die Pauschale für die freiwillige Freizeit- und Hausaufgabenbetreuung (Klasse 5 - 8) beträgt pro Familie und je Monat (12 Monate / Schuljahr, gültig ab 01.09.18) 36 Euro. Die Anmeldung gilt verpflichtend für das gesamte Schuljahr und endet automatisch mit dem Schuljahresende. 
  • Ein Mittagessen (Teilnahme freiwillig) kostet 5,20 Euro. Die Beträge für das Schulgeld, das Mittagessen sowie die Freizeit- und Hausaufgabenbetreuung werden abgebucht. 
  • Aktuelle Informationen (Stand 11/2019) zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. Weitere Informationen im "Flyer".

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